IFUS - Innovative Feuerschutz und Sicherheitstechnik GmbH

SFK nach §73 Arbeitnehmerschutzgesetz

Wenn sie die Evaluierung ihres Unternehmen anstreben, bieten wir ihnen die Dienstleistung einer Sicherheitsfachkraft an.

  • Evaluierungspflicht: „Arbeitgeber sind verpflichtet, die für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bestehenden Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen. Dabei sind besonders gefährdete oder schutzbedürftige Arbeitnehmer (Frauen, Schwangere, Behinderte) zu berücksichtigen. Ergebnisse der Ermittlung und Beurteilung (Evaluierung) sind schriftlich festzuhalten (Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente 􀃆siehe dazu die DOK-VO Verordnung!) und Maßnahmen zur Gefahrenverhütung sind zu planen und durchzuführen.“
  • Gefährdungen und ihre Maßnahmen: In erster Linie sollte man die Gefahren oder Belastungen vermeiden, wenn dies nicht möglich ist, muss der Arbeitnehmer geschützt werden. Es gibt folgende Maßnahmen:
  • Technische Maßnahmen: Schutzvorrichtungen -
  • Organisatorische Maßnahmen: Arbeitsablauf -
  • Personenbezogene Maßnahmen: Schutzausrüstung
  • Erstellung ihrer Gesundheitsschutz- und Sicherheitsdokumente
  • Pflege ihres Evaluierungsordners

Bitte kontaktieren sie dazu unser IFUS-Team


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